BOHNE GmbH PUMPEN | ANLAGENTECHNIK | SERVICE Hafenbahnstr. 6 A 70327 Stuttgart Baden-Württemberg Deutschland Telefon: 0711-91 89 73-0 Fax: 0711-91 89 73-90 E-Mail: info@bohne-pumpen.de Internet: Zur Homepage Branche(n): Pumpen |
Gegründet 1920, seit 1958 autorisierter Service-Partner von KSB, jetzt mit zwei Firmensitzen und vielen weiteren Service-und Vertriebspartnern. Wir bieten vom Verkauf bis zur Reparatur und schnellem 24/7 Notdienst kompetente, ehrliche Beratung, jahrelange Erfahrung, höchste technische Kompetenz und zuverlässigen Service.
Meistens kommt ja gleich alles zusammen - die Pumpe fällt aus, die Zeit läuft davon und Sie haben keine Möglichkeit, die defekte Pumpe auf den Weg zu bringen. Kein Problem, denn dann startet unser Pumpen-Taxi für Sie: Nach Terminvereinbarung stellen Sie die Pumpe einfach zum Versand bereit.
Unsere Experten beraten Sie gerne, um die für Sie passende Pumpe zu finden. Abgestimmt auf Ihre Anforderungen und die Besonderheiten Ihres Objekts, einsetzbar in der Industrie, Gebäudetechnik, Abwassertechnik und Wasserwirtschaft. Als autorisierter Servicepartner namhafter Hersteller, bietet Bohne nicht nur zuverlässige Pumpentechnik, sondern auch umfangreichen Service. Sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie bei der Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Pumpensysteme. Optimieren Sie Ihre Anlage mit dem Austausch der Antriebskomponenten und dem Einsatz von Frequenzumrichtern. Wenn es um eine Neuanschaffungen geht, steigen Sie am besten gleich mit den neuen hocheffizienten Technologien ein. Sprechen Sie uns an.
Temperaturen bis zu 600° und Drücke von mehreren hundert Bar müssen Armaturen zuverlässig aushalten. Ganz gleich für welche Branche Sie Armaturen suchen, bei Bohne finden Sie optimal abgestimmte Armaturen, die absolut sicher ihren Aufgaben gewachsen sind. Sprechen Sie uns an.
Immer fachgerecht, zuverlässig und sicher. Ganz gleich, ob es dabei schnell gehen muss, oder wir zu einem geplanten Einsatz bei Ihnen sind.
Wer Pumpen, Rührwerke oder Antriebe in explosionsgefährdeten Bereichen betreibt, muss laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sicherstellen, dass während und nach einer Instandsetzung die Ex-Maschinen von einer "amtlich anerkannten befähigten Person nach §15 Anhang 2, Abschnitt 3, Nummer 3.2 BetrSichV" geprüft und wieder freigegeben werden. Bei der Beauftragung externer Dienstleister ist daher auf deren Befähigung zu achten.